AGB |
Allgemeine Geschäftsbedingungen der
Pension Dresden Uwe Nötzold
1.
Geltung der BedingungenDie vorliegenden Allgemeinen
Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, die mit oben
genannter Pension abgeschlossen werden, sofern sie die Merkmale des
AGB-Gesetzes erfüllen. Sie können durch im Einzelfall ausgehandelte
Bedingungen ersetzt werden. Diese AGB hängen deutlich und allgemein
sichtbar in der Pension aus und werden dem Gast oder Auftraggeber bei
Vereinbarungen gesondert ausgehändigt. 2. Abschluß des
GastaufnahmevertragesMaßgelich ist die jeweils gültige
Preisliste mit den jeweiligen Tarifen und Leistungsbeschreibungen. Im
übrigen sind Leistungen und Tarife freibleibend. Der
Gastaufnahmevertrag (Beherbergungsvertrag) kann schriftlich, mündlich,
fernmündlich oder durch schlüssiges Verhalten zustande kommen. Der
Abschluß des Gastaufnahmevertrages verpflichtet beide Vertragspartner
zur Erfüllung des Vertrages, gleichgültig auf welche Dauer der Vertrag
abgeschlossen ist. Bei Pensionsübernachtungen ist der
Gastaufnahmevertrag abgeschlossen, sobald das Zimmer bestellt und
zugesagt oder, falls aus Zeitgründen eine Zusage nicht möglich war,
bereitgestellt worden ist. 3. ReservierungWerden
Zimmer oder sonstige Leistungen (z.B. Shuttle-Service) auf Optionsbasis
reserviert, sind die Optionsdaten für beide Vertragspartner bindend.
Nach Ablauf der vereinbarten Optionsfrist kann oben genannte Pension
ohne Rücksprache über die in Option gebuchten Zimmer und Leistungen
frei verfügen. Reservierte und seitens der Pension bestätigte Zimmer
werden am Ankunftstag ab 16:00 Uhr und am Abreisetag bis 11:00 Uhr zur
Verfügung gestellt. Die Pension ist berechtigt, reservierte Zimmer am
Ankuftstag nach 19:00 Uhr anderweitig zu vergeben, sofern nicht
ausdrücklich eine spätere Ankunftszeit vereinbart wurde. 4.
PreisänderungenVereinbarte Preise können nach
Vertragsabschluß seitens der Pension entsprechend den dann gültigen
Preislisten geändert werden, wenn der Zeitraum zwischen
Vertragsabschluß und Erbringung der einzelnen Leistung mehr als 4
Monate beträgt. 5. ZahlungsbedingungenDie
Rechnungen sind, soweit nicht ausdrücklich andere Zahlungsbedingungen
vereinbart sind, mit Zugang der Rechnung sofort, ohne jeden Abzug und
in bar zur Zahlung fällig. Zahlungsverzug mit auch nur einer Rechnung
berechtigt die Pension alle weiteren und zukünftigen Leistungen für den
Gast einzustellen. Voraussetzung ist, daß die Pension die
Inverzugsetzung durch eine Mahnung unter Fristsetzung und Hinweis auf
diese Folgen bewirkt. Übersteigt der Rechnungsbetrag Euro 200,-- oder
hält sich der Gast länger als 6 Tage in der Pension auf, so ist die
Pension berechtigt, jeweils einzelne Zwischenrechnungen zu stellen und
deren Bezahlung vom Gast zu verlangen. 6. VorauszahlungenDie
Pension kann ohne Begründung jegliche Bestellannahme, jede Reservierung
oder andere Leistung, die auszuführen oder fortzuführen ist, von der
gesamten oder teilweisen Begleichung der voraussichtlich geschuldeten
Beträge im Voraus abhängig machen und zwar in Form von Anzahlungen,
Abschlagszahlungen oder Gesamtvorauszahlungen. 7.
Stornierungen, StornobedingungenIn Fällen der Stornierung
von Reservierungen seitens des Gastes oder der Nichtinanspruchnahme der
von der Pension angebotenen Leistungen werden die bestellten und
reservierten, aber von dem Gast nicht abgenommenen, seitens des Pension
aber angebotenen, vertraglichen Leistungen (inbes. für die Logis der
Gäste) zu entstehenden Pauschalen durch die Pension dem Gast berechnet:
·
-Stornierung zwischen einschl. 30. und einschl. 15. Tag vor Erbringung
der jeweiligen Leistungen:
Berechnung von 40% der bestellten/ reservierten Leistungen.
·
-Stornierung zwischen einschl. 14. und einschl. 8. Tag vor Erbringung
der jeweiligen Leistungen:
Berechnung von 60% der bestellten/ reservierten Leistungen
·
-Stornierung zwischen einschl. 7. und einschl. 3. Tag vor Erbringung
der jeweiligen Leistungen:
Berechnung von 80% der bestellten/ reservierten Leistungen
·
-Stornierung innerhalb von 48 Stunden vor Erbringung der jeweiligen
Leistungen:
Berechnung von 100% der bestellten/reservierten Leistungen.
Die
Stornobedingungen werden um die Beträge gemindert, die durch die
Weitervermietung der stornierten Zimmer bzw. Weiterberechnung der
Leistungen zum bestellten/ reservierten Termin seitens der Pension
erzielt werden.Die vorstehenden Stornogebühren fallen auch dann an,
wenn die bestellten/ reservierten Leistungen nur telweise seitens des
Gastes storniert wurden,wobei die genannten Pauschalen sich auf den
Teil der Leistungen, welcher storniert wurde, beziehen oder wenn der
Gast ohne ausdrückliche Stornierung die bestellten/ reservierten
Leistungen nicht in Anspruch nimmt. 8. HaftungFür
die Haftung der Penion gelten die § 701-703 des BGB. Eine Haftung aus
sonstigen Gründen ist ausgeschlossen, es sei denn, ein Schaden wurde
von der Pension, deren gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen
vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht. 9. Sonstigesa)
In den öffentlichen Bereichen der Pension ist, wenn nicht ander
vereinbart, das Verzehren von mitgebrachten Speisen und Getränken
untersagt. b) Die Überschriften dienen nur der besseren
Übersicht und haben keine materielle Bedeutung, insbes. nicht die einer
abschließenden Regelung. c) Für die Bedingungen und die
gesamten Rechtsbezeichnungen zwischen der Pension und dem Gast gilt das
Recht der Bundesrepublik Deutschland. d) Gerichtsstand ist
das für den Standort der Pension zuständige Amts-bzw. Landgericht. 10.
Widerruf von ReservierungenHat die Pension begründeten Anlaß
zu der Annahme, daß der Gast den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die
Sicherheit oder den Ruf des Hauses zu gefährden droht, sowie im Falle
höherer Gewalt (z.B. Brand, Streik, etc.) kann die Pension jede
Reservierung absagen, ohne zum Schadensersatz verpflichtet zu sein und
dabei entsprechend der Regelungen für Stornierungen gemäß Ziffer 7
verfahren und Stornogebühren verlangen.
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2.
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O 85/98 - "Haftung für Links" hat das Landgericht Hamburg entschieden,
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